Derzeit werden Gewerbetreibende und Selbständige im Landkreis Märkisch Oderland massiv mit Faxschreiben überzogen.
Diese Schreiben erwecken den Anschein einer Aufforderung zur Korrektur bereits vorhandener, kostenlosen Einträge in ein Branchenverzeichnis. Dabei hat sich herausgestellt, dass in dem Formular, in allen diesseits bekannten Fällen, der Eintrag fehlerhaft oder einer falschen Branche zugeordnet war, vermutlich um den Empfänger dazu zu veranlassen, schnell und ohne weitere Prüfung, eine Korrekur vorzunehmen und das Formular unterzeichnet zurückzusenden.
Aber VORSICHT! - bei genauem Lesen stellt sich schnell heraus, dass es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot zur Eintragung in ein Verzeichnis der Firma handelt, bei dem ein Vertragsverhältnis über zwei Jahre begründet werden soll. Die Firma verlangt dafür einen Betrag von fast 2.000 EUR. Mehr noch, der Vertrag verlängert sich nach den abgedruckten Bedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Da sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet kommt hier kein Widerrufsrecht in Betracht.
Ob durch Unterzeichnung und Rücksendung allerdings tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande kommt haben die Gerichte in vergleichbaren Fällen durchaus unterschiedlich bewertet, daher AUGEN AUF und auch das Kleingedruckte lesen.
Wenn es doch passiert ist und das Angebot unterschrieben wurde, lassen Sie sich auf jeden Fall beraten. Denn dann ist Handeln gefragt. Die annehemnde Willenserklärung sollte jedenfalls angefochten und das Vertragsverhältnis vorsorglich gekündigt werden.